Betreuungsrichtlinien

Unsere Kitas sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet ausser an den nationalen Feiertagen, den offiziellen Feiertagen der Stadt Zürich sowie zwischen Weihnachten und Neujahr und während unseren Betriebsferien. An einem weiteren Tag bleibt die Kita wegen einer internen Weiterbildung unseres Personals geschlossen. Diesen werden wir mindestens zwei Monate vorher ankündigen.

Wir betreuen Kinder aller Nationen und Konfessionen im Alter von 4 Monaten bis und mit 1. Kindergartenjahr. (Details s. Hortübertritt). Dabei streben wir eine soziale, kulturelle und altersmässige Durchmischung an. Damit sich Ihr Kind bei uns wohlfühlen kann, ist eine Mindestbelegung von 2 Tagen vorgesehen. Die notwendige Betreuungszeit (täglich maximal 10 Std.) wird mit Ihnen besprochen und die Betreuungstage schriftlich festgehalten. Damit wir eine angemessene Übergabe für alle Kinder garantieren können, müssen Sie mit Ihrem Kind bis spätestens 8.45 Uhr in der Kita sein. Zwischen 8.45 Uhr und 16.15 Uhr dürfen Kinder nur nach Absprache mit der Kitaleitung und im Ausnahmefall (z.B. Arztbesuch) gebracht und geholt werden, da wir diese Zeiten mit den Kindern gestalten wollen. Verspätete Abholungen erfordern längere Arbeitszeit für das Betreuungspersonal und müssen zusätzlich zur Kitagebühr verrechnet werden.

Eltern, die (noch) nicht erwerbstätig sind, holen ihre Kinder bis spätestens 17:30 Uhr ab.

Aktuelle Bussentarife:

Abholung bis 18.10 Uhr: CHF 10.—
Abholung bis 18.20 Uhr: CHF 20.—
Abholung bis 18.30 Uhr: CHF 30.—

Eingewöhnungszeit

Um den Eintritt und die erste Zeit in der Kita zu erleichtern, begleiten Sie Ihr Kind während ca. 2 Wochen stundenweise durch den Tagesablauf der Kita. Dauer und Form der Eingewöhnungszeit richten sich nach den Bedürfnissen von Ihnen und Ihrem Kind und werden mit der Gruppenleiterin besprochen. Als Eintrittsdatum gilt der erste Tag des Eingewöhnens.

Kleider

Bringen Sie bitte, je nach Jahreszeit, Ersatzkleider (auch Unterwäsche) für Ihr Kind sowie geschlossene Hausschuhe oder rutschfeste Socken mit. Die schmutzigen Kleider geben wir Ihnen zum Waschen mit nach Hause. Ziehen Sie dem Kind möglichst strapazierfähige und der Witterung angepasste Kleider an, welche es beim Spielen, beim Basteln und beim „Sändelen“ im Freien tragen darf. Schuhwerk mit technischen Nebeneffekten (z.B. Hupen, Rädern) ist unerwünscht.

Persönliche Spielsachen

Für das Kind ist es schön, wenn es sein Lieblingsspielzeug mitnehmen darf. Kostbare Sachen sollten aber lieber zu Hause bleiben, da wir bei Verlust oder Beschädigung keine Verantwortung übernehmen können. Aus pädagogischen Gründen dulden wir keine elektronischen Geräte, Waffen und andere Kriegsspielsachen in der Krippe.

Verpflegung

Wir achten auf kindergerechte, ausgewogene und gesunde Ernährung, die täglich frisch zubereitet wird. Ihr Kind bekommt in der Kinderkrippe bei Bedarf Frühstück, sowie Mittagessen und Zvieri. Ausserdem stehen immer Früchte und Tee zur Verfügung. Der Menüplan hängt an der Info-Wand und kann von den Eltern jederzeit eingesehen werden.

Die Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern wird mit den Eltern abgesprochen, Säuglinge erhalten bei uns den gleichen Schoppen wie zu Hause. Wir kochen generell wenig Fleisch, verwenden kein Schweinefleisch und kochen Babybreie ausschliesslich mit Bio-Gemüse.

Auf gesundheitlich bedingte Diäten (Allergien, Zöliakie, Laktoseintoleranz, Diabetes etc.) können wir im Allgemeinen Rücksicht nehmen. Bei sehr grossen Einschränkungen muss die Spezialnahrung aber von den Eltern mitgebracht werden.

Auf nicht-medizinisch begründete Spezialwünsche (z.B. Veganismus, Halal-Essen etc.) wird aus betrieblichen Gründen nicht eingegangen.

In der Kita werden die Zähne nach dem Frühstück, dem Mittagessen und dem süssen Zvieri geputzt.

Bitte geben Sie Ihrem Kind keine zusätzliche Verpflegung mit, vor allem keine Süssigkeiten.

Krankheiten

Wenn das Kind krank ist, soll es zu Hause bleiben. Im Grenzfall entscheidet die Kitaleitung, ob ein unpässliches Kind die Kita besuchen kann. Bei Fieber und Verdacht auf ansteckende Krankheit sind die Mitarbeiterinnen angewiesen, die Annahme des Kindes zu verweigern. Erkrankt das Kind im Verlauf des Betreuungstages, werden die Eltern benachrichtigt und das Kind ist schnellstmöglich abzuholen.

Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen wenden wir uns an einen Arzt oder an die Notfallstation des Kinderspitals. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Ihren Lasten. Die Eltern sind verpflichtet, ansteckende Krankheiten in der Familie der Kita zu melden.

Versicherungen

Jedes angemeldete Kind muss über Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung verfügen. Die Kita ist ihrerseits betriebshaftpflichtversichert (Personen- und Sachschäden). Bitte geben Sie beim Eintritt die Krankenkasse inkl. Mitgliedsnummer Ihres Kindes bekannt und bringen Sie eine Kopie der Police der Haftpflichtversicherung und des Impfausweises (ab Alter 24 Mt.) mit.

Ferienabwesenheiten und Abmeldung des Kindes

Wir bitten Sie, uns möglichst früh mitzuteilen, wann Ihr Kind in die Ferien geht. Ausserdem sind wir dankbar, wenn Sie Ihr Kind bis 9.00 Uhr abmelden, wenn es nicht in die Krippe kommen kann, z.B. wenn es krank ist. Auch Kinder haben ein Recht auf Ferien. In den Krippentaxen ist daher eine Mindest-Feriendauer von vier Wochen pro Jahr bereits eingerechnet. Zwei Wochen werden als Betriebsferien vorgegeben.

Abholen eines Kindes durch Drittpersonen

Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, muss dies der Gruppenleiterin rechtzeitig mitgeteilt werden. Ansonsten werden wir die Eltern telefonisch kontaktieren und das Kind bei Unsicherheiten bei uns behalten. Falls Ihr Kind von Geschwistern abgeholt wird, müssen diese mind. 10 Jahre alt sein (14 Jahre, falls das Kleinkind unter 2jährig ist) und es muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegen.

Kindergartenweg und Verantwortung

Die Verantwortung für den Weg von zu Hause oder vom Kindergarten zur Kita und zurück liegt bei den Eltern. Wenn ein angemeldetes Kind bis 15 Minuten nach der vorgesehenen Zeit nicht in der Kita eintrifft, hat das Personal die Pflicht, die Eltern zu verständigen.

Kindertransport im Auto

Dem Personal ist es grundsätzlich erlaubt, die Kinder in Privatautos mitzuführen. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen geschehen (z.B. Arztbesuch) und die Kinder müssen in geprüften Kindersitzen gesichert sein.

Kinderfotos

Im Kita-Alltag werden manchmal Fotos Ihres Kindes gemacht. In einem separaten Formular geben Sie an, ob wir die Fotos für externe Zwecke (Jahresbericht) und/ oder interne Zwecke (Geburtstagskalender, Wanddokumentationen, Portfolio) verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass ohne Fotos auch keine Portfolios erstellt werden können.

Kosten/Zahlungsmodalitäten

Vollkosten

Ganzer Tag                                            125.—/150.–*

Geschwister erhalten auf diesen Tarifen eine Ermässigung von 10 % für das zweite Kind bzw. für das Kind, für welches der niedrigere Beitrag bezahlt wird.

* Babyplatz (bis 18 Monate)

Windeln, Schoppenpulver, spezielle Nahrung etc. werden von den Eltern gebracht.

Rechenbeispiel: 2-jähriges Kind besucht die Kita an 2 Tagen pro Woche =
CHF 125.– x 2 x 4 = Monatspauschale CHF 1’000.–.

Subventionierung Stadt Zürich

Eltern mit Wohnsitz in der Stadt Zürich können einen subventionierten Platz beantragen, sofern sie aufgrund von Berufstätigkeit, Ausbildungssituation oder zur Erhaltung der Vermittlungsfähigkeit gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz auf die Fremdbetreuung ihrer Kinder angewiesen sind. Auch die sprachliche und soziale Integration der Kinder oder die psychische oder physische Überlastung der Eltern kann einen subventionierten Platz rechtfertigen.

Das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich berechnet aus Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen Ihren Subventionsfaktor. Diese Subventionsbestätigung muss der dem VKKA spätestens 10 Tage nach dem Eintritt des Kindes vorliegen, da der Platz sonst rückwirkend nicht subventioniert werden kann.

Zusätzlich müssen sie eine Bestätigung über den subventionsberechtigten Betreuungsumfang (SBU) vorlegen.

Die entsprechenden Formulare finden Sie unter www.stadt-zuerich.ch/meinkonto.

Anlaufstelle für Fragen zur Registrierung in «mein Konto» und für allgemeine Auskünfte zur Bestätigung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs (SBU)

–          Telefon 044/412 70 70
–          E-Mail elternbeitraege.sbu@zuerich.ch

Massgebend für die Berechnung der Taxen sind das Einkommen der Eltern und die wöchentliche Betreuungsdauer. Der ermittelte Elternbeitrag wird in eine Monatspauschale umgerechnet, in der allfällige Reservationstage (Ferienabwesenheit, Krankheit) und die offiziellen Feiertage bereits berücksichtigt sind. Ferien und Feiertage, andere Absenzen und Krankheitstage werden nicht rückvergütet und können auch nicht kompensiert werden. Die monatliche Abrechnung wird Ihnen mit Einzahlungsschein zugestellt. Die Monatsbeiträge sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen.

Für den Fall, dass das Sozialdepartement der Stadt Zürich keine Mitfinanzierung gewährt, oder wenn die die nötigen Formulare nicht rechtzeitig auf unserer Geschäftsstelle vorliegen, haften die Eltern resp. Zuweiser für den vollen Elternbeitrag gemäss Tarifblatt.

Wird bei einem subventionierten Platz während der Kündigungsfrist bei einer anderen Kita in Zürich ein subventionierter Platz beansprucht, muss während der regulären Kündigungsfrist ebenfalls der volle Elternbeitrag bezahlt werden.

Die monatliche Abrechnung wird Ihnen mit Einzahlungsschein zugestellt. Die Monatsbeiträge sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen. Der hohen Spesen wegen bitten wir dringend, keine Einzahlungen am Postschalter zu tätigen! Die Posttaxen werden wir andernfalls 2x jährlich verrechnen.

Ab der zweiten Mahnung wird ein Unkostenbeitrag von CH 20.— in Rechnung gestellt. Nach der dritten Mahnung kann das Betreuungsverhältnis auf das Ende des laufenden Monats gekündigt werden.

Im Falle einer Schliessung der Kita ohne eigenes Verschulden (Schliessung der Kita durch den Kantonsarzt, Naturkatastrophen, etc.) sind die Elternbeiträge weiterhin geschuldet.

Eintritt Kindergarten/Hortübertritt

Kinder, die vor dem 1. August das vierte Altersjahr vollendet haben, treten auf Beginn des Schuljahres (nach den Sommerferien) in den Kindergarten ein.

Alle Eltern dieser Kinder erhalten ein Anmeldeformular der Schulpflege für den Kindergarten. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung für den Hort.

Im ersten Kindergartenjahr können Kita-Kinder auf Wunsch weiterhin in der Kita Zauberburg oder Villa Kunterbunt betreut werden oder in den städtischen Hort/Schülerclub wechseln. Kindergartenkinder können in den Frühlings- und Herbstferien auch am Morgen in die Kita kommen, in den Sommerferien wird hingegen keine Morgenbetreuung subventioniert. Morgenbetreuung vor dem Kindergarten wird nicht subventioniert und muss privat bezahlt werden. In Notfallsituationen sprechen Sie bitte direkt mit Ihrer Kita-Leiterin, die sich um eine kulante Lösung bemühen wird.

Kündigung des Krippenplatzes

Die Kündigung des Kita-Platzes erfolgt schriftlich, mindestens zwei Monate im Voraus, immer auf Ende des Monates, bei der Kita-Leitung. Wird das Kind ohne vorherige Kündigung aus der Kita genommen, so ist für die Kündigungsdauer der volle Elternbeitrag zu entrichten.

Bei den Fristen gilt weiter: Der Zeitpunkt des Empfangs der Kündigung ist entscheidend. Die Kündigung muss also spätestens bis zum letzten Arbeitstag des Monats auf der Geschäftsstelle vorliegen (Poststempel nicht massgebend). Eine Kündigung, die während der Betriebsferien eintrifft, ist erst auf den nachfolgenden Monat gültig. Kündigungen im Juli und Dezember müssen daher bis spätestens am 20. des Monats auf der Geschäftsstelle sein.

Belegungsänderungen müssen ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden. Wünsche nach einer Aufstockung der Betreuungstage können jederzeit schriftlich angemeldet werden, eine gewünschte Reduktion von Betreuungstagen muss der Geschäftsführung zwei Monate im Voraus schriftlich vorliegen. Eine Belegungsänderung wird erst durch einen neuen Betreuungsvertrag verbindlich.

Der Ausschluss eines Kindes aus der Kita ist nur aus triftigen Gründen möglich (z.B. Verletzung der Statuten, der Finanzpflicht, des Betriebsreglements, untragbares Verhalten des Kindes in der Gruppe u.ä.) Der Ausschluss muss begründet sein und bedarf einer Vorwarnung. Er kann jederzeit auf das Ende des Monats erfolgen.

Vertragsrücktritt

Wird zwischen Vertragsabschluss und Eintritt vom Vertrag zurückgetreten, ist eine einmalige Unkostenpauschale von CHF 200.— zu bezahlen. Wird erst während 14 Arbeitstagen vor dem Eintritt des Kindes vom Betreuungsvertrag zurückgetreten, müssen wir Ihnen eine volle Monatspauschale gemäss Betreuungsvertrag in Rechnung stellen.

Der Eintritt des Kindes beginnt mit dem ersten Tag seiner Eingewöhnung. Mit dem Eintritt des Kindes gilt die Kündigungsfrist von 2 Monaten.

Zusammenarbeit mit den Eltern

Nehmen Sie sich genügend Zeit beim Bringen und Holen Ihres Kindes, damit es nicht aus einer Situation herausgerissen wird. So haben Sie auch Zeit, den Austausch / Kontakt zu den Erzieherinnen zu pflegen.

Die Bereitschaft zu Elterngesprächen, in welchen wir den Entwicklungsstand des Kindes sowie gegenseitige Fragen oder Probleme besprechen möchten, setzen wir voraus. Es finden in der Kita auch Elternveranstaltungen statt, zu welchen wir Sie einladen werden.

Wir erwarten, dass Sie uns allfällige Adressänderungen/neue Telefonnummern umgehend und unaufgefordert schriftlich mitteilen. Während der Zeit, in der wir Ihr Kind betreuen, muss mindestens ein Elternteil (oder Grossvater/Nachbarin) jederzeit telefonisch erreichbar sein, damit wir Sie im Notfall kontaktieren können.

Herausfordernde Situationen mit Kindern

Bei weitergehenden Anliegen der Eltern, wie Unterstützung bei der Kinderversorgung oder Förderung der Elternkompetenz, stellen wir den Kontakt zu externen Hilfsorganisationen her (Sozialdienst, Mütter und Väterberatung, Beratungsstellen etc.).

Anregungen, Beschwerden

Für Anregungen oder allfällige Beschwerden bitten wir die Eltern, sich direkt an die Krippenleitung zu wenden.

Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen und freuen uns, Ihr Kind bei uns betreuen zu können.

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